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   BVerwG, 18.08.1994 - 2 WD 25.94   

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https://dejure.org/1994,18437
BVerwG, 18.08.1994 - 2 WD 25.94 (https://dejure.org/1994,18437)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1994 - 2 WD 25.94 (https://dejure.org/1994,18437)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1994 - 2 WD 25.94 (https://dejure.org/1994,18437)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch eines Kindes durch einen Soldaten - Vorsätzlicher Verstoß eines Soldaten gegen die Pflicht zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten - Herabsetzung eines Soldaten in einen Mannschaftsdienstgrad - Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme - ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1994 - 2 WD 25.94
    Eine gesetzliche Möglichkeit, ihn aus Billigkeitsgründen von den ihm im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen - ganz oder teilweise - zu entlasten, bestand nicht (Urteil vom 27. März 1993 - BVerwG 2 WD 45.72 - <BVerwGE 46, 101>).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 2 WD 18.90

    Soldat in Vorgesetztenstellung - Sexuelle Nötigung einer Minderjährigen -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1994 - 2 WD 25.94
    Der sexuelle Mißbrauch von Kindern oder Jugendlichen ist, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 17. Mai 1990 - BVerwG 2 WD 21.89 - <BVerwGE 86, 288 [292]> und vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - <BVerwGE 93, 30 [f.]> jeweils m.w.N.) entschieden hat, in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich.
  • BVerwG, 17.05.1990 - 2 WD 21.89

    Disziplinarrecht - Berufung eines Soldaten - Disziplinarmaß -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1994 - 2 WD 25.94
    Der sexuelle Mißbrauch von Kindern oder Jugendlichen ist, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 17. Mai 1990 - BVerwG 2 WD 21.89 - <BVerwGE 86, 288 [292]> und vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - <BVerwGE 93, 30 [f.]> jeweils m.w.N.) entschieden hat, in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich.
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